Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Gesundheitswirtschaft, insbesondere auf Grundlage des von Eugen Münch entwickelten Konzepts der Netzwerkmedizin und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Erarbeitung von Konzepten, um den nicht-rationierten Zugang zum Gesundheitswesen für alle sozialen Schichten auch in Zukunft zu erhalten – mit einem besonderen Fokus auf der in der Präambel geschilderten Netzwerkmedizin, deren Grundstrukturen in dem Buch von Eugen Münch und Stefan Scheytt „“Netzwerkmedizin“ — ein unternehmerisches Konzept für die altersdominierte Gesundheitsversorgung“ derzeit aktuell in der 1. Auflage 2014 erschienen im Verlag Springer Gabler, dargestellt sind; Erarbeitung von Netzwerk Segmentversorgungskonzepten, Erarbeitung und Entwicklung von qualitätsfördernden Preissystemen, Erarbeitung und Beförderung von Qualität schaffenden Konzepten,
- Förderung des öffentlichen Austauschs von Konzepten, beispielsweise durch Symposien, Gesprächskreisen, Konferenzen, Publikationen,
- Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, beispielsweise durch Unterstützung von Forschungsprojekten, Forschungsstipendien, Auslobung und Beauftragung von wissenschaftlichen Arbeiten, Seminaren, Preisverleihungen,
- Förderung von praxisnahen Arbeiten, beispielweise durch Young Leader Symposien, Seminaren, Unterstützung von Case studies, Stipendien, Preisverleihungen,
- Förderung von Nachwuchskräften beispielsweise durch (Studien-/Doktoranden-/Forschungs-)Stipendien, Seminare, ideele Förderung, Mentoring, Preisverleihungen,
- Förderung des internationalen Austausches, beispielsweise bei der Weitergabe der in Deutschland gemachten Erfahrungen vor dem Hintergrund, dass Deutschland international eine Vorreiterrolle in Bezug auf den demografischen Wandel inne hat und zum Exporteur von Versorgungskonzepten für andere Länder werden kann,
- Förderung von Einrichtungen, unter anderem durch Förderung von Zweckbetrieben im Sinne von § 68 AO 1977, Beteiligungen an Organisationen und Unternehmen, um dem Stiftungsgedanken in der realen Welt zur Anwendung und Durchbruch zu verhelfen oder diesbezügliche Strukturen zu stabilisieren.
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Augangssituation
Erstmals in seiner jüngeren Geschichte befindet sich Deutschland in einem tiefgreifenden, durch die demografische Entwicklung bestimmten gesellschaftlichen Wandel. Die seit den 1970er Jahren niedrige Geburtenziffer führt zu einer rückläufigen Zahl an Nachwuchs, während die steigende Lebenserwartung zu immer mehr Hochbetagten führt. Mithin altert die Gesellschaft, sodass immer weniger junge erwerbsfähige Menschen für immer mehr ältere, nicht mehr erwerbstätige Menschen aufkommen müssen. Dies hat schwerwiegende Folgen für die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere für das Gesundheitssystem. In den 2010er Jahren sorgen die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er Jahren noch für eine prosperierende Wirtschaft und damit für eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens. Im Laufe der 2020er Jahre treten sie jedoch schrittweise aus dem Erwerbsleben aus, werden Bezieher von Pensionen und Renten und vermehrt Nachfrager nach Gesundheitsleistungen.
Im Gegenzug fehlt es mit den dann im Erwerbsleben stehenden geburtenschwachen Jahrgängen an Wirtschaftskraft, um die sozialen Sicherungssysteme auf dem Niveau von 2014 ausreichend zu finanzieren. Es droht zwangsläufig eine Mehrbelastung der Erwerbstätigen, die Rationierung von Gesundheitsleistungen, die stärkere Eigenbeteiligung der meist älteren Patienten und eine steigende Belastung der Leistungserbringer. Der uneingeschränkte Zugang zum Gesundheitswesen für alle sozialen Schichten gerät dabei in Gefahr.
Diese Belastungen können abgemildert werden. In erster Linie sind politische Rahmenbedingungen derart zu schaffen, dass sich die marktwirtschaftlichen Kräfte in der Volkswirtschaft voll entfalten können und es dadurch erstens zu einer Ausweitung der Zahl und zweitens zu einer höheren Produktivität der Erwerbstätigen kommt. Damit würde sich die Finanzierungsbasis des Gesundheitswesens verbreitern. Zweitens ist in stärkerem Maße auf medizinisch-technischen Fortschritt zu setzen, der Fehlallokationen bei der Gesundheitsnachfrage durch steigende Selbstbestimmung der Patienten – vor allem durch Prozessinnovationen – verringert. Drittens ist die Bereitstellung des Angebots an Gesundheitsleistungen effizienter zu gestalten.
Ziel muss es im Sinne eines tragfähigen, gesellschaftlichen Friedens sein, den nicht-rationierten Zugang zum Gesundheitswesen für alle sozialen Schichten auch in Zukunft zu erhalten. Ein wesentlicher Ansatz ist dabei die Weiterentwicklung des Gedankens der Netzwerkmedizin, wie er zum Beispiel von Münch und Scheytt (2014) und Münch und Augurzky (2013) dargelegt wird, sowie die sukzessive Erarbeitung von Umsetzungskonzepten – unter Einbeziehung von wissenschaftlicher und praktischer Erfahrung. Die Netzwerkmedizin stellt die nächste Effizienzstufe in der Gesundheitsversorgung dar.
Die erste Stufe besteht aus der betriebswirtschaftlichen Optimierung des einzelnen Krankenhausbetriebs, z.B. die Umsetzung des Flussprinzips (Münch 1999). Bei der zweiten Stufe handelt es sich um die Optimierung der Leistungserbringung auf der Verbundebene. Sie hat die Bildung großer Krankenhausverbünde zur Voraussetzung. Einige Krankenhäuser befinden sich noch auf der ersten Stufe, die meisten auf der zweiten. Die zweite Stufe wird jedoch nicht ausreichen, um die künftigen Herausforderungen zu meistern. Hierzu bedarf es weiterer Effizienzverbesserungen, die darauf aufbauen.
Die dritte Stufe beinhaltet die Netzwerkmedizin, die integrierte medizinische Versorgung der Patienten aus einer Hand. Wenn dabei Vollversorgungsdienstleister zueinander im Wettbewerb stünden, ist dies bei einem Wahlrecht der Versicherten und Patienten ein Leistungs- und Qualitätstreiber. Dazu ist ein medizinisches Angebot nötig, das stationäre Leistungen eng mit ambulanten verknüpft, bundesweit erreichbar ist und unter Nutzung von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie alle Behandlungsschritte reibungslos abbildet. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Steuerung des Patienten zum passenden Versorger. Das heißt, einfache Fälle sind vom Grundversorger oder ambulant zu erbringen, komplexe Fälle dagegen vom Maximalversorger oder der Universitätsklinik. Über Fallsteuerung, Fallvermeidung und Bündelung der Fallzahlen würde sich die Versorgungseffizienz derart erhöhen, dass der nicht-rationierte Zugang zur modernen Medizin allen Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen weiterhin gewährt werden kann.