28. Oktober 2020
- Bei nachweislich wirksamen Entkeimungsgeräten muss in der Gastronomie die Genehmigung zum Betrieb mit modifizierten Abstandsregelungen und längeren Öffnungszeiten erteilt und in den Schulen der Regelbetrieb unverzüglich wieder aufgenommen werden.
- So entsteht Nachfrage, die zu höherer Stückzahl und deutlich geringeren Kosten je Gerät führt.
- Alternativ könnte die Finanzierung in Gastronomie über eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer und für Schulen über eine einmalige Sonderzahlung von Kindergeld unterstützt werden.
Im September dieses Jahres hatte die Stiftung Münch zu einem „Wettbewerb Luftdesinfektionstischgerät“ aufgerufen. Basis war eine Idee des Stifters Eugen Münch, die bereits im Juli zum Patent angemeldet wurde, um einen kreativen Wettbewerb anzustoßen: Mit geeigneten Luftdesinfektionsgeräten sollte die Luft nahe am Menschen frei von Keimen gemacht werden. Mit ansprechendem Design in Tischgröße und einem niedrigen Stückpreis könnten sie in der Gastronomie und in Schulen zum Einsatz kommen und einen weitgehend normalen Betrieb ermöglichen, weil sie weniger Mindestabstand und weniger Lüftungsunterbrechung erforderlich machen. Damit wäre ein Beitrag zur öffentlichen Gesundheitsversorgung geleistet.
Der Einsatz der Geräte in der Gastronomie würde den Menschen einen wichtigen Teil ihres Soziallebens ermöglichen und gleichzeitig die drohende Insolvenzwelle in der Gastronomie abmildern. In den Schulen würde er einen geregelten Präsenzunterricht ermöglichen. Damit würden die Luftentkeimungsgeräte helfen, die unabsehbaren Folgeerscheinungen zu vermeiden, die entstehen, wenn durch Lüften der Unterrichtsablauf und damit die Konzentration der Schüler permanent gestört wird. „Eine eingeschränkte Bildung können wir uns in Deutschland nicht leisten“, betont Münch.
Unter den Bewerbern gab es zahlreiche Firmen, die ähnliche Filter herstellen und die Produktion entsprechend anpassen würden. Doch um einen günstigen Preis aufrufen zu können, der Voraussetzung für einen flächendeckenden Einsatz ist, müsste eine große Stückzahl produziert werden, was wiederum abhängig von der Nachfrage ist.
Doch technisch ist das Problem längst lösbar, betont Münch. Dabei sei es für den Einsatz in Gastronomie oder auch Schulen wichtig, dass die Geräte nur mit UVC-Licht oder anderen geeigneten Verfahren (z.B. Plasmatechnologie) arbeiten. „Bei diesen Verfahren sammeln sich die Viren nicht in Filtern, deren der Austausch eine Gefahrenquelle für ungeschulte Personen wäre“, so Münch.
Münch sieht nun die Politik gefordert: Sie muss entscheiden, ob bei einer nachweislichen Abtötung von über 90 Prozent der Viren das Abstandsgebot deutlich modifiziert und die Lüftungsregeln angepasst werden. Für Gastronomen würde sich die Anschaffung der Geräte dann lohnen, weil die Kosten geringer sind als die Verluste durch einen eingeschränkten Betrieb. Alternativ könnte die Anschaffung über eine Senkung der Mehrwertsteuer im Jahr 2021 um einen Prozentpunkt befördert werden.
Auch für Schulen würde sich der Einsatz von Raumluftreinigungsgeräten mehr als lohnen. Die Kosten liegen bei etwa 100 Euro pro Schüler für ein Groß-Gerät pro Schulklasse oder für ein Tischgerät je zwei Schüler, das weniger kontaminierte Luft durch den Raum bewegt und die Viren direkt am Ort ihres Entstehens vernichtet. Beide Varianten sind deutlich günstiger als die Kosten für „Homeschooling“ für Familien und die Volkswirtschaft. Landesschulbehörden oder Städte und Gemeinden sollten den Erwerb daher finanziell unterstützen. Alternativ könnten auch die Eltern mit einem solchen Betrag die Anschaffung unterstützen. Um dies für alle zu ermöglichen, könnte eine erneute einmalige Auszahlung eines zusätzlichen Kindergelds in Höhe von 100 Euro in Frage kommen.
Das Positionspapier der Stiftung Münch finden Sie HIER
Die Stiftung Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins Leben gerufen. Das Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden Gesellschaft weiterhin allen Menschen den Zugang zu nicht rationierter Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage dient das von Eugen Münch entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung unterstützt Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen Austausch. Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur Verfügung. Den Vorstand bilden Prof. Dr. Boris Augurzky (Vorsitz), Eugen Münch (stellv. Vorsitz) und Prof. Dr. med. Bernd Griewing; die Geschäftsführung liegt bei Dr. Johannes Gruber (Geschäftsführer, Syndikus) und Annette Kennel (Operative Geschäftsführerin).